Hilfsfrist der Rettungskräfte in Gefahr – die Feuerwehr Geiselhöring macht den Test (Geiselhöring)

Ein unachtsamer Moment im Straßenverkehr, ein Funke an der falschen Stelle. Unfälle und Brände können schnell passieren. Wer uns dann jederzeit zur Hilfe eilt, sind unsere Feuerwehren, die Krankenwägen und Polizeibeamten. Das Bayerische Rettungsdienstgesetz besagt, dass Rettungsdienste im Ernstfall spätestens 12 Minuten nach dem Notruf an ihrem Einsatzort sein müssen. Gemeinden in Bayern müssen dies bei ihren Feuerwehren sogar innerhalb von 10 Minuten sicherstellen. Oft ist das aber nicht möglich. Diesem  Problem ist die Freiwillige Feuerwehr Geiselhöring auf den Grund gegangen.

Quelle: Niederbayern TV Deggendorf