Anhebung der Altersgrenze

Für Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren in Bayern soll die Altersgrenze für den aktiven Dienst auf 67 Jahre angehoben werden. Dadurch soll auch für die Zukunft das große Helferpotential gesichert werden. Die bereits bestehende vierjährige Wartezeit für die Wahl zum Kommandanten soll hingegen im Gesetz verbleiben. Damit werde die große Verantwortung, die mit diesem wichtigen Amt einhergeht, berücksichtigt. Neu in den Gesetzentwurf aufgenommen werden soll, dass die Landkreise Ausbildern Entschädigungen zahlen können. Weitere Änderungen umfassen auch, dass Gemeinden bei Fehlalarmierungen durch sogenannte eCall-Notrufsysteme Ersatz für entstehende Kosten verlangen können. Dies soll nun auch falsch abgesetzte Notrufe etwa durch Smartphones oder Smartwatches umfassen. Der Gesetzentwurf wird nun zur weiteren Behandlung und Entscheidung dem Landtag zugeleitet.

Quelle: Niederbayern TV Landshut