Reform des Feuerwehrgesetzes: Anpassung an moderne Anforderungen

Der Bayerische Landtag hat das Feuerwehrgesetz reformiert, um den Feuerwehrdienst an moderne Anforderungen anzupassen.

Die Neuregelung tritt am 16. Juli in Kraft und betrifft rund 320.000 ehrenamtlich tätige Feuerwehrleute in Bayern. Eine zentrale Änderung ist die Anhebung der Altersgrenze für den aktiven Dienst von 65 auf 67 Jahre.

Neu ist auch eine Entschädigung für Ausbilder und klare Regelungen zum Einsatz von Drohnen- und Roboterbildern. Die Reform bringt zudem Neuerungen beim Kostenersatz für Fehlalarme durch automatische Notrufe, sogenannte eCalls.

Quelle: Franken Fernsehen