Weiterbildung für ehrenamtliche Retter

Ehrenamtliche Retter sollen gut ausgebildet sein. Der bayerische Landtag hat das sogenannte Katastrophenschutzgesetz geändert. Die Retter üben ihr Ehrenamt in ihrer Freizeit aus. Diese sollen laut Landtagsabgeordneten Oliver Jörg auch an Weiterbildungen teilnehmen dürfen, die nur während der Arbeitszeit stattfinden. Die Arbeitgeber erhalten beim Ausfall ihrer Mitarbeiter finanzielle Unterstützung. Dies solle aber nicht zum Regelfall werden. Die Gesetzesänderung unterstütze laut Landtagspräsidentin Barbara Stamm allen ehrenamtlichen Helfer, die im Notfall alles stehen und liegen lassen müssen.

Quelle: TV Mainfranken